Das internationale Memory of the World-Register der UNESCO enthält dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert für die Menschheitsgeschichte. Deutschland ist aktuell mit 24 Einträgen auf dieser Liste vertreten. Neben der Gutenberg-Bibel, den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm, Goethes literarischen Nachlass oder den Schriften von Karl Marx gehört auch Beethovens 9. Sinfonie dazu.
Das Autograph, welches seit 2001 UNESCO-Welterbestatus besitzt, befindet sich in der Beethovensammlung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz. Einige Teile der Handschrift liegen zudem in der Bibliothèque Nationale in Paris sowie im Beethoven-Haus Bonn.
Auschlaggebend für die Auszeichnung war das Chorfinale zu Schillers „Ode an die Freude“ im 4. Satz. Als offizielle Europahymne ist die Melodie von „Freude schöner Götterfunken“ zum Motiv für Frieden und internationalen Kulturdialog geworden.
Beethoven überschritt mit seiner letzten Sinfonie die musikalischen Grenzen der damaligen Zeit. Zum ersten Mal wurde eine Sinfonie mit Vokalstimmen hinterlegt. Er selbst konnte die Klänge seiner Komposition jedoch nie hören, da er zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig ertaubt war. Weltweit spielen Orchester die Neunte Sinfonie zum Neujahrstag, was ihre Relevanz für die internationale Völkerverständigung hervorhebt.
Neben Beethovens Vermächtnis der 9. Sinfonie finden sich in den Programmen der UNESCO aber noch weitere Beispiele für den Zusammenhang von „Musik“ und „Welterbestatus“. So gibt es nicht nur das UNESCO- Memory of the World, sondern noch zwei weitere Programme, zu denen im folgenden Absatz sowie in unserem nächsten Blogbeitrag einige musikalische Beispiele benannt werden sollen.
Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschäftigt sich mit gelebten Kulturformen und Traditionen. Ob Tanz, Theater, Bräuche, Handwerk oder auch Musik – Immaterielles Kulturerbe ist lebendig und wird von menschlichem Wissen und Können getragen. Die Konvention umfasst hunderte Einträge aus insgesamt 124 Ländern. Einer der vier deutschen Einträge ist Orgelbau und die Orgelmusik. Deutschland zählt auf der ganzen Welt zu den wichtigsten Ländern für die Weiterentwicklung des Orgelbaus und der Orgelmusik. Hier verbinden sich traditionelles Handwerk mit innovativer Technik.
„400 handwerkliche Orgelbaubetriebe mit etwa 2.800 Mitarbeitern, 180 Lehrlingen sowie 3.500 hauptamtlichen und zehntausenden ehrenamtlichen Organisten prägen das Handwerk und die Kunst des Orgelbaus und der Orgelmusik in Deutschland. Ungefähr 50.000 Orgeln sind derzeit hierzulande im Einsatz.“
So schreibt und begründet die UNESCO auf ihrer Website die im Jahr 2017 erfolgte Aufnahme des Orgelbaus in diese Konvention. Viele bekannte Komponisten prägten zudem die Orgelmusik wie z.B. Bach, Liszt oder Mendelssohn-Bartholdy.
Neben dem deutschen Orgelbau und der Orgelmusik gehören weltweit viele weitere, musikalische Handwerks - oder Kulturformen zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO. Hier noch einige Beispiele:
• der italienische Geigenbau
• der kubanische Rumba (Tanz)
• die Reggae-Musik aus Jamaica
• das chinesische Instrument Guqin und seine Musik
• die musikalische Baul-Praxis in Bangladesch
• der brasilianische Musikstil Frevo
• der argentinische Tango
Im Gegensatz zum Immateriellen Kulturerbe bezieht sich die UNESCO-Welterbekonvention von 1972 auf materielles natürliches oder gebautes Welterbe, sprich Naturlandschaften oder kulturelle Baudenkmäler.
In unserem nächsten Blogbeitrag schauen wir uns diese Welterbeform etwas genauer an.
Quelle: www.unesco.de
Allerdings hat es Beethovens Neunte nicht in den interstellaren Raum geschafft. Auf der berühmten goldenen Schallplatte der Voyager Sonde befindet sich der 1. Satz von Beethovens' Fünfter, gleichauf mit Chuck Berry und Sackpfeifen aus Aserbaitschan.